Justizverbrechen Nr. 1: Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann an Rechtsanwalt Prof. h.c. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, / z.K.: Harry Wörz, Horst Arnold, Ulvi Kulac, Jörg Kachelmann, Prof. Henning-Ernst Müller, Gustl Mollath, Rechtsanwalt Dr. h.c. Gerhard Strate, Dr. Rudolf Sponsel, Gabriele Wolff, Opablog,Karen Haltaufderheide, Ida Haltaufderheide,Fachschaft Jura Uni Wuppertal, Fachschaft Jura Uni Bochum, Fachschaft Jura Uni Regensburg

Mordfall Nadine Ostrowski / Falschverurteilung des Philip Jaworowski:

Brief des Herrn Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann an den Rechtsanwalt Prof. h.c. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund

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In einem Brief vom 18.03. 2014 schreibt Herr Prof. Dr.-Ing. an den Rechtsanwalt Prof. h.c. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund,  der im Mordprozess Nadine Ostrowski als Wahlverteidiger des  Angeklagten Philip Jaworowski auftrat, u.a. (Hervorhebungen nachträglich eingefügt):

 

Da am Telefon aber ein anderes Kabel gefunden wurde, von dem zunächst falsch angenommen worden war, es sei das Telefonkabel vom Tatort, während das eigentliche Tatkabel verschwunden ist (nach wie vor), lässt sich der Vorwurf einer fingierten Spur m.E. nicht mehr beiseiteschieben: Warum hätte Herr Jaworowski, wäre er der Mörder, das eigentliche Tatkabel beseitigen, ein identisch anmutendes aber mit Opferblut beschmieren und hinter seinem Schrank verstecken sollen? Um anhand eines von ihm selbst gefälschten Beweismittels überführt werden zu können? Das wäre an Absurdität nicht mehr zu überbieten.

und:

Im Urteil finde ich auch keinerlei Hinweise auf Spuren wie Fingerabdrücke des Verurteilten am Tatort. Aber DNA von Herrn Jaworowski will man an einem (von der Polizei ausgebauten und sichergestellten) Lichtschalter gefunden haben, doch nirgendwo sonst soll es Spuren von ihm gegeben haben, nicht einmal an der Leiche oder im Gäste-WC, wo er das Opfer auf einem Quadratmeter Raum, zusätzlich beengt durch Toilettenschüssel und Waschbecken, von hinten bis zum Kehlhornbruch gedrosselt haben soll. In Anbetracht der heutigen Fähigkeiten der Spurensicherung verwundert das sehr.

und:

Weiterhin gab es laut Urteil keine Spuren der Abwehr an der Leiche, das Opfer muss also darauf verzichtet haben, in die Schlinge zu greifen usw.. Sie darf sich nicht einmal angestrengt gewunden haben, denn die Drosselspur am Hals ist –so das Gutachten der Rechtsmedizin- sauber und gerade, während es sonst doch üblich ist, dass es bei Kämpfen zwischen Täter und Opfer zu einem (teils mehrfachen) Verrutschen der Drosselmarke kommt.

und:

Auch der Umstand, dass das Opfer nicht nur zum Zeitpunkt der Tat nur mit Nachtwäsche bekleidet war, sondern bereits im Schlafanzug gewesen sein soll, als ihre Besucherinnen noch dort waren, erscheint mir lebensfremd. Welchen Grund sollte das Mädchen gehabt haben, sich Nachtwäsche anzuziehen, bevor ihr Besuch gegangen war?

und:

Auch das Geständnis des Herrn Jaworowski überzeugt mich nicht. Es ist –wie auch das Urteil feststellt– voller nachweislicher Lügen, voller Erinnerungslücken und erklärt sehr Wichtiges nicht, zum Beispiel, wie er dem handlungsfähigen Opfer, während er ihr vis-a-vis gegenüber gestanden haben soll, „mindestens dreimal“ auf praktisch die selbe Stelle am Oberkopf geschlagen haben will, was auch nach meiner Lebenserfahrung praktisch unmöglich ist.

und:

 

In der Gesamtschau komme ich zu dem Ergebnis, dass die im Netz auf vielen Seiten dargelegte Behauptung eines Winfried Sobottka, Herrn Jaworowski sei der Mord nur untergeschoben worden, nicht unbegründet scheint.
Meine Frage daher an Sie:
Was macht Sie in Anbetracht der geschilderten Umstände so sicher, dass Philip der Mörder der Nadine Ostrowski ist?

Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar und stehe gern unter XXXXXXXXXXXX oder per Email unter andwitt@uni-wuppertal.de für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Wittmann

———————————————————————-

Der vollständige Brief kann eingesehen werden unter:

http://mordfallnadine.wordpress.com/die-briefe-des-prof-dr-ing-andreas-wittmann/prof-dr-ing-andreas-wittmann-an-rechtsanwalt-prof-h-c-dr-ralf-neuhaus-dortmund/

 

Justizverbrechen Nr. 1: Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann an Rechtsanwältin Heike Tahden-Farhat / z.K.: Prof. Henning-Ernst Müller, Gustl Mollath, Rechtsanwalt Dr. h.c. Gerhard Strate, Dr. Rudolf Sponsel, Gabriele Wolff, Opablog,Karen Haltaufderheide, Ida Haltaufderheide,Fachschaft Jura Uni Wuppertal, Fachschaft Jura Uni Bochum, Fachschaft Jura Uni Regensburg

Mordfall Nadine Ostrowski / Falschverurteilung des Philip Jaworowski:

Brief des Herrn Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann an die Rechtsanwältin Heike Tahden-Farhat

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In einem Brief vom 18.03. 2014 schreibt Herr Prof. Dr.-Ing. an die Rechtsanwältin Heike Tahden-Fahrhat, die im Mordprozess Nadine Ostrowski die Nebenklage gegen den Angeklagten Philip Jaworowski vertrat, u.a. (Hervorhebungen nachträglich eingefügt):

 

Da am Telefon aber ein anderes Kabel gefunden wurde, von dem zunächst falsch angenommen worden war, es sei das Telefonkabel vom Tatort, während das eigentliche Tatkabel verschwunden ist (nach wie vor), lässt sich der Vorwurf einer fingierten Spur m.E. nicht mehr beiseiteschieben: Warum hätte Herr Jaworowski, wäre er der Mörder, das eigentliche Tatkabel beseitigen, ein identisch anmutendes aber mit Opferblut beschmieren und hinter seinem Schrank verstecken sollen? Um anhand eines von ihm selbst gefälschten Beweismittels überführt werden zu können? Das wäre an Absurdität nicht mehr zu überbieten.

und:

Im Urteil finde ich auch keinerlei Hinweise auf Spuren wie Fingerabdrücke des Verurteilten am Tatort. Aber DNA von Herrn Jaworowski will man an einem (von der Polizei ausgebauten und sichergestellten) Lichtschalter gefunden haben, doch nirgendwo sonst soll es Spuren von ihm gegeben haben, nicht einmal an der Leiche oder im Gäste-WC, wo er das Opfer auf einem Quadratmeter Raum, zusätzlich beengt durch Toilettenschüssel und Waschbecken, von hinten bis zum Kehlhornbruch gedrosselt haben soll. In Anbetracht der heutigen Fähigkeiten der Spurensicherung verwundert das sehr.

und:

Weiterhin gab es laut Urteil keine Spuren der Abwehr an der Leiche, das Opfer muss also darauf verzichtet haben, in die Schlinge zu greifen usw.. Sie darf sich nicht einmal angestrengt gewunden haben, denn die Drosselspur am Hals ist –so das Gutachten der Rechtsmedizin- sauber und gerade, während es sonst doch üblich ist, dass es bei Kämpfen zwischen Täter und Opfer zu einem (teils mehrfachen) Verrutschen der Drosselmarke kommt.

und:

Auch der Umstand, dass das Opfer nicht nur zum Zeitpunkt der Tat nur mit Nachtwäsche bekleidet war, sondern bereits im Schlafanzug gewesen sein soll, als ihre Besucherinnen noch dort waren, erscheint mir lebensfremd. Welchen Grund sollte das Mädchen gehabt haben, sich Nachtwäsche anzuziehen, bevor ihr Besuch gegangen war?

und:

Auch das Geständnis des Herrn Jaworowski überzeugt mich nicht. Es ist –wie auch das Urteil feststellt– voller nachweislicher Lügen, voller Erinnerungslücken und erklärt sehr Wichtiges nicht, zum Beispiel, wie er dem handlungsfähigen Opfer, während er ihr vis-a-vis gegenüber gestanden haben soll, „mindestens dreimal“ auf praktisch die selbe Stelle am Oberkopf geschlagen haben will, was auch nach meiner Lebenserfahrung praktisch unmöglich ist.

und:

 

In der Gesamtschau komme ich zu dem Ergebnis, dass die im Netz auf vielen Seiten dargelegte Behauptung eines Winfried Sobottka, Herrn Jaworowski sei der Mord nur untergeschoben worden, nicht unbegründet scheint.
Meine Fragen daher an Sie: Sind Sie als Vertreter der Nebenklage nicht auch interessiert daran, dass die grausame Tat wirklich aufgeklärt wird?
Was macht Sie in Anbetracht der geschilderten Umstände so sicher, dass Philip der Mörder der Nadine Ostrowski ist?

Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar und stehe gern unter XXXXXXXXXXXX oder per Email unter andwitt@uni-wuppertal.de für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Wittmann

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Der vollständige Brief kann eingesehen werden unter:

http://mordfallnadine.wordpress.com/die-briefe-des-prof-dr-ing-andreas-wittmann/prof-dr-ing-andreas-wittmann-an-rechtsanwaltin-heike-tahden-farhat/

 

 

Schwerstes Staatsverbrechen: @ Gabriele Wolff, Prof. Henning Ernst Müller, Strafrecht, Universität Regensburg,Heribert Prantl, Prof. Peter Betz, Rechtsmedizin, Universität Erlangen / z.K. Dr. med. Michael Lasar, Richter Ulrich Oehrle, Amtsgericht Lünen, Dr. Norbert Plandor

An:

OSTA a.D. Gabriele Wolff, Prof. Henning Ernst Müller, Strafrecht, Universität Regensburg, Heribert Prantl, Prof. Peter Betz, Rechtsmedizin, Universität Erlangen

Ladies and Gentlemen!

Es freut mich, dass der Fall Gustl Mollath Menschen aufrafft, die harte Staatskritik gestern vermutlich noch als eine Mischung aus Verschwörungsspinnerei und pseudopolitischer Hetze von ewigen Nörglern betrachtet haben.

Der Fall Mollath ist kein Einzelfall, wie allmählich immer größeren Kreisen klar wird, sondern ein vielmehr typischer Fall von Justiz- und Psychiatriemissbrauch zur Kaltstellung von Kritikern. Im Grunde „Schutzhaft“ unter dem falschen Etikett von Rechtsstaatlichkeit und Medizin.

Ich möchte Sie auf einen noch wesentlich schlimmeren Fall hinweisen, in dem es offensichtlich um staatlichen Experimantalmord inklusive absichtlicher Falschverurteilung eines Unschuldigen zur Verdeckung der wahren Tathintergründe geht  – also um die praktische Umsetzung dessen, wofür der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble  im Jahre 2007 Gesetze wollte: Morden und Verhaften durch den Staat, ohne dass es der Begehung einer  Straftat auf Seiten des Opfers bedarf.

Der verurteilte Philip Jaworowski, dem man ein durch und durch verlogenes Geständnis (auch nach Ansicht des Gerichts!) abzwingen konnte, kann definitiv nicht der Mörder im Mordfall Nadine Ostrowski sein, weil man erstens trotz heftigen Metzelmordes keinerlei Spuren von ihm am Tatort fand, zweitens weil – auch nach Ansicht von Prof. Peter Betz, das Mordopfer ein Verletzungsbild bot, das eindeutig darauf hinweist, dass es bereits zum Zeitpunkt der Zufügung von Schlagverletzungen bewegungsunfähig gewesen sein muss, siehe dazu:

http://apokalypse20xy.wordpress.com/2013/02/02/schlagverletzungen-philip-jaworowski-kann-nicht-der-tater-sein-z-k-prof-henning-ernst-mullerrichter-rudolf-heindlgustl-mollathrichter-ulrich-oehrle-amtsgericht-lunen-muschelschloss-twitte/

Wenn Sie die Ausführungen unter dem LINK oben lesen, die Belege sind beigefügt und können in zwei PDF-Dateien heruntergeladen werden, dann werden Sie mir bereits an dem Punkt zustimmen.

Doch das ist nicht der einzige Punkt, der einen Täter Philip Jaworowski unmöglich macht: Er soll nur eine einzige Spur am Tatort hinterlassen haben, an einem Lichtschalter, den zu betätigen er nicht einmal Anlass gehabt hätte (vor seinem angeblichen Erscheinen sollen die selben Lichter gebrannt haben wie nach seinem angeblichen Fortgang).

Ich habe Experten mehrerer Landeskriminalämter danach befragt, ob das möglich sei – wobei ich es für sinnvoll hielt, ihnen eine Legende vorzuspiegeln, anstatt ihnen zu sagen, dass es um einen echten Mord gehe, bei dem Polizei zu Gunsten der wahren Mörder falsch ermittelt habe.

Lesen Sie selbst, und Sie werden auch in diesem Falle erkennen, dass meine Recherchen gründlich sind und ich mir meines Urteils sicher sein kann.

Liebe Grüße

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Telefonate und Aussagen (sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ich mit Leuten aus PR-Abteilung sprach, waren es Leute aus den Fachabteilungen der Spurensicherung)

:

LKA-Kontakt 01: 20.11. 2012, Telefonat mit LKA Düsseldorf, gegen 12.43 Uhr. Telefonat mit Pressesprecherin Michaela Heyer. Sie versicherte mir, wenn ich ihr die konkrete Situation per Email schilderte, dann werde sie persönlich einen Experten des LKA-NRW damit konfrontieren und mir seine Antwort per Email mitteilen. Das ihr von mir geschilderte Szenario inkl. Legende sah so aus:

Von: Marcel Steinhoff [mailto:m-steinhoff-73@hotmail.de]
Gesendet: Dienstag, 20. November 2012 13:20
An: F LKA Pressestelle
Betreff: an Frau Heyer, betreffend Mikrospuren bei Mord

Sehr geehrte Frau Heyer!

Vielen Dank für das freundliche Telefonat und Ihr Angebot, mir bei der Klärung meiner Frage behilflich zu sein. Der Krimi soll einen Fall darstellen, in dem die Spurensucher mit ihrem Latein am Ende sind, in dem die Polizei zunächst in völlig falsche Richtungen denkt, mangels jeglicher Anhaltspunkte, wobei letztlich ein Zufall und die Arbeit von Polizeipsychologen auf die Fährte zum Täter führen.

Der Mord soll so aussehen: Täter wird vom Opfer in dessen Wohnung eingelassen. Er schlägt das Opfer mehrfach mit einem Knüppel auf den Kopf, aber ohne, dass das Opfer bewusstlos wird. Dann zieht er ein dünnes Seil aus der Tasche und erdrosselt das Opfer von hinten. Aus Wut zersticht er anschließend noch das Gesicht des Opfers, dann packt er die Mordwerkzeuge zusammen und verlässt den Tatort. Der Täter soll keine Spuren vermeidenden Maßnahmen getroffen haben, also keinen Spuren-Schutzanzug, keine Handschuhe o.ä. Er soll einfach in Jeanshose und T-Shirt am Tatort erschienen sein und einfach eine Menge Glück gehabt haben, dass er keinerlei Mikrospuren hinterließ. In Anbetracht des Gemetzels denkt die Polizei zunächst, ihre Spurensucher müssten ein leichtes Spiel haben, nachdem diese jedoch trotz aller Mühen mit leeren Händen dastehen, nimmt die Polizei zunächst völlig falsch an, dass der Mörder ein bestens vorbereiteter Profi sein müsse.

Meine Frage: Wäre es denkbar, dass ein Täter unter den beschriebenen Umständen so viel Glück haben kann, keinerlei Mikrospuren zu hinterlassen?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine kompetente Antwort.

MfG

Marcel Steinhoff“

(Das war die Legende, die auch allen anderen „auftischte“)

Die Antwort der Kriminalkommissarin Michaela Heyer sah so aus:

Sehr geehrter Herr Steinhoff,

wie bereits gesagt: In Ihrem fiktiven Fall wäre es unwahrscheinlich, dass er keinerlei Spuren hinterlässt. Aber auch nicht völlig ausgeschlossen, falls er tatsächlich keinen Körperkontakt zum Opfer und zu Einrichtungsgegenständen, Wänden, u.a. hatte. Auch nicht auszuschließen ist, dass er zwar Spuren hinterlassen hat, sie aber vernichtet, bzw. nicht gefunden und gesichert wurden.

Mit freundlichen Grüßen,

Michaela Heyer

Kriminalhauptkommissarin“

LKA-Kontakt 02: 20.11. 2012 Auch das LKA-Hessen ließ mich nur bis zum Pressesprecher, Siegfried Wilhelm, auch er wollte eine Email, bekam den selben Text wie zuvor Michaela Heyer. Seine Antwort sah so aus:

Sehr geehrter Herr Steinhoff,

Ihre Anfrage wurde an mich weiter geleitet.

Die Antwort auf Ihre Frage lautet simpel: Nein!!!

Bei der von Ihnen beschriebenen Tathandlung ist es meiner Meinung nach unmöglich keinerlei Spuren zu hinterlassen.

Neben Finger- und Schuhabdrücken lassen sich am Tatort mit hoher Wahrscheinlichkeit Hautschuppen, Haare und Sekretspuren (Speichel) finden.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Wilhelm“

Möglicherweise deshalb, weil sein Emailverkehr mit mir sehr bald im Internet nachzulesen war, bekam ich dann noch eine weitere Antwort von einem Dr. H. Schneider vom LKA-Hessen,

der darauf hinwies, dass es seiner Meinung nach zwar unmöglich sei, in dem beschriebenen Szenario keine Mikrospuren zu hinterlassen, dass solche Spuren aber möglicherweise schwer zu finden seien, weil womöglich umgeben von einer Vielzahl anderer Mikrospuren, des Opfers und anderer Tatortberechtigter. Zudem würde das Opfer nach meiner Darstellung doch stark bluten, und gerade das sei sehr ungünstig für Biospuren. Auf meine Erwiderung, die blutenden Wunden befänden sich an der Frontseite des Opfers, das in Hocklage auf dem Boden gefunden worden sei, so dass die Rückfront des Opfers kaum durch Blut beeinträchtigt sein könne, und textile Spuren würden sich doch sicher auch finden lassen, oder ob er das anders sähe, erhielt ich keine Antwort mehr.

LKA-Kontakt 03: 20.11. 2012 bis kurz vor 14.00 mit Dezernatsleiter der Spurentechnik Herrn Fritsche, LKA Thüringen, 0361 – 341 1142.

Herr Fritsche sagte: „Mit normaler Kleidung geht beim Drosseln von hinten gar nix ohne Miktrospuren. Da müssen Sie sich etwas anderes einfallen lassen.“

LKA-Kontakt 04: 20.11. 2012, kurz vor 14.50 Uhr, LKA Hamburg, Telefonat mit Pressesprecher Streiber. Er ging davon aus, dass ein Drosseln von hinten in normaler Kleidung praktisch unmöglich sei, ohne Mikrospuren zu erzeugen. Auf direkte Frage meinerseits: „Und wenn der Täter nur eine einzige Körperzelle hinterließe, die würden Ihre Leute finden?“, antworte Streiber: „Davon gehe ich aus.“

LKA-Kontakt 05: 20.11. 2012 ca. 15.40 Uhr mit Rainer Herrmann, LKA Niedersachsen, Abt. 5: Rainer Herrmann meinte, dass der Täter im beschriebenen Fall jedenfalls Spuren hinterlassen müsse, und außerdem gelte ganz generell: „Kein Tatort ohne Spuren!“

LKA-Kontakt 06: 20.11. 2012 erstes Telefonat mit Herrn Weck, LKA Schleswig-Holstein. Ich schilderte ihm das Selbe, wie allen anderen auch, und fragte konkret auch nach dem Drosseln von hinten in einem kleinen Gäste-WC, ca. 1 qm Grundfläche. Herr Weck sagte, er wisse zwar die Antwort, wisse aber nicht, ob er sie mir geben dürfe. Ich solle einen Tag später noch einmal anrufen, dann werde er sich erkundigt haben, ob er mir die Antwort sagen dürfe. Ich rief also am 21.11 2012 nochmals an, gegen 15.18 Uhr, und Herr Weck sagte mir, wenn es beim Drosseln von hinten zum Körperkontakt komme, dann sei es ausgeschlossen, dass keine Mikrospuren entstünden.

Betreffend Mordfall Nadine Ostrowski: Einladung an dasgewissen.wordpress.com /Mordfall Nadine O., KHK Thomas Hauck, Richter Ulrich Oehrle, Winfried Sobottka,Ioff-Forum, KHK Thomas Hauck, Manfred Ostrowski, Polizei Hagen, Polizeipräsident Frank Richter, Ralf Jäger, Ruhrnachrichten Lünen, SPD Duisburg, Westfalenpost Wetter Ruhr, Wetter Ruhr

Sie brauchen auf Ihrem Blog nicht den wilden Wahnsinnigen zu spielen, wie Sie es unter anderem hier tun:

http://dasgewissen.wordpress.com/2012/11/14/mordfall-nadine-o-khk-thomas-hauck-richter-oehrle-und-winfried-sobottka-der-psychopath-ioff-forum-khk-thomas-hauck-manfred-ostrowski-polizei-hagen-polizeiprasident-frank-richter-ralf-jager-r/

Wenn Sie Argumente gegen das haben sollten, was hier auf feuerkraft.wordpress.com geschrieben wird, dann können Sie das in Form von Kommentaren anbringen.

Sofern Ihre Kommentare allerdings Beleidigungen enthalten sollten, werde ich sie dann zwar als Screenshots vollständig veröffentlichen, die Kommentare allerdings nur in einer um die Beleidigungsanteile gekürzten Wortfassung.

Also, haben Sie Argumente?

Hier noch einmal betreffend Todeszeitpunkt der Nadine, Sie vertreten da die Ansicht, die Zeugenaussage des Vater der Jana Kipsieker, die angeblich als letztes Mädchen abgeholt worden sei, er habe die Nadine noch lebend gesehen, sei ein Beweis, was natürlich nicht richtig ist:

Dass der Vater eines der Mädchen, die von Winfried Sobottka des Mordes beschuldigt werden, behauptet, er habe Nadine noch lebend gesehen, als er seine Tochter abgeholt habe, ist kein Beweis – denn dieser Vater kann  gelogen haben, um seine Tochter zu schützen.

So schreibt der Professor für Rechtsmedizin Burkhard Madea in seinem Buch “Praxis Rechtsmedizin”, 2. Auflage, Heidelberg, 2006 auf S. 48 zum Todeszeitpunkt:

„Vermieden werden sollte in jedem Fall eine unkritische Übernahme der Angaben Angehöriger. Daher sind grundsätzlich die Angaben Dritter am Ausbildungsgrad der Leichenerscheinungen zu überprüfen.”

Entsprechend sollte erst recht eine unkritische Übernahme der Angaben des Angehörigen eines Tatverdächtigen vermieden werden, wie jedem klar sein sollte. Was meinen Sie, wie viele Verurteilungen wegen Mordes es noch geben würde, wenn die perfekte Entlastung eines jeden Tatverdächtigen gewährleistet wäre, sobald Mama oder Papa sagten: “Ich kann bezeugen, dass er/sie es nicht war!”?

Sie sollten wenigstens zugeben, was jedem klar ist: Der Todeszeitpunkt wurde nicht ermittelt, ist nicht bekannt, obwohl es ohne Weiteres möglich gewesen wäre, ihn auf eine halbe Stunde genau zu ermitteln, wenn sofort die nötigen Messungen gemacht worden wären, als die Leiche gefunden wurde. Selbst Stunden später hätte man ihn noch mit einer Genauigkeit von +/- einer halben bis einer Stunde ermitteln können:

Madea, s. 51 zum Todeszeitpunkt:

„Abb. 2.25 Checkliste zur Erhebung todeszeitrelevanter Daten am Leichenfundort mit Fallbeispiel.“

(Im Fallbeispiel erfolgt die Untersuchung um 13.15 Uhr, die Untersuchung grenzt die Todeszeit auf 6.15 Uhr bis 8.30 Uhr ein, also auf 7.22 Uhr und 30 Sekunden plus/minus 1 Stunde, 7 Minuten und 30 Sekunden.)

Weiter heißt es:

„In günstig gelagerten Fällen kann der wahrscheinliche Zeitbereich des Todeseintrittes mit diesem integrierten Verfahren auf 1-2 Stunden eingegrenzt werden.“

(Das heißt, auf Zeitpunkt X plus minus 30 bis 60 Minuten.)

Tatsache ist, dass Nadines Vater, der die Leiche gegen 1.30 vorfand, später sagte: „Als wir sie fanden, war sie schon kalt.“ 

Anklicken des Bildes führt zum Aufruf der vollständigen Artikelseite als PDF-Datei, Artikel vom 15. März 2007:

Im Gegensatz zum Vater der Jana Kipsieker hatte der Vater der Nadine, Manfred Ostrowski, jedenfalls keinen Grund zum Lügen. Und seine Aussage spricht tendenziell für einen Todeszeitpunkt vor, nicht nach 24.00 Uhr.

Warum also hatte KHK Thomas Hauck, der als Leiter einer Mordkommission doch zweifellos wissen muss, dass die Ermittlung des Todeszeitpunktes von größter Bedeutung sein kann, der auch wissen muss, wie eine solche zu erfolgen hat, einfach darauf verzichtet?

Mordfall Nadine Ostrowski: Fragen, die Kriminalhauptkommissar, KHK, Thomas Hauck, Polizei Hagen, sich nicht stellte / z.K. Ralf Jäger, SPD Duisburg, Polizeipräsident Frank Richter, Polizei Hagen, Ruhrnachrichten Lünen, Westfalenpost Wetter Ruhr, Manfred Ostrowski, Wetter Ruhr, Ioff-Forum

Stundenlang waren Ida Haltaufderheide, Janina Tönnes, Jana Kipsieker, Julia Recke und Celia Recke mit Nadine Ostrowski allein am Tatort gewesen, nur wenige Stunden, bevor man die in abscheulicher Weise gemordete Nadine Ostrowski fand.

Doch für Kriminalhauptkommissar Thomas Hauck waren die fünf jungen Frauen von Anfang an niemals verdächtig, obwohl es am Tatort keine Einbruchspuren gab und zunächst vermeldet wurde, es gäbe gar keine Spuren vom Täter, so dass man sogar einen angrenzenden Wald von einer Polizeihundertschaft durchsuchen ließ, in der Hoffnung, man finde dort eine vom Täter weggeworfene Zigarettenschachtel mit seinen DNA-Spuren, siehe:

http://www.freegermany.de/us-english/nadine-ostrowski/no-traces-spiegel-article.html

Da waren normale Forumsteilnehmer im IOFF-Forum klüger.

So schrieb ein Teilnehmer unter dem Nick „Whis“:

Steht denn der Todeszeitpunkt schon genau fest?

Wer weiß, welch seltsame „Spiele“ bei diesem Spieleabend gespielt wurden.

Und als darauf reagiert wurde, ergänzte er:

eigentlich wollte ich nur darauf hinaus, dass man durchaus auch die Freundinnen (bzw eine oder ein paar davon) nicht ausklammern sollte, wenn man schon spekuliert…

Siehe (Bild kann angeklickt und dann vergrößert werden):

und (Bild kann angeklickt und dann vergrößert werden):

und eine Teilnehmerin wusste, dass es unmöglich sei, eine Wohnung zu betreten und in ihr zu morden, ohne Mikrospuren zu hinterlassen, so schrieb die Teilnehmerin unter dem Nick „Danu“:

Irgendwo müssten doch Spuren sein, die nicht zu den Hausbewohnern und Besuchern gehört? Wer nicht im Kriminalisten-Ganzkörperanzug rumläuft, hinterlässt immer irgendwelche DNA-Spuren.

Siehe (Bild kann angeklickt und dann vergrößert werden):

Mordprozess Nadine Ostrowski: Philip Jaworowski und widersprüchliche Aussagen / z.K. CCC Berlin, Polizei Hagen, Thomas Kutschaty

Kurzlink dieses Artikels: http://wp.me/p2KgFx-X

Ausschnitte aus dem Strafurteil im Mordfall Nadine Ostrowski:

Auf Seite 28:

Auf Seite 28:

Bemerkenswert: Einmal will er den Stecker des Telefon-Anschlusskabels zu Hause abgeschnitten haben, dann soll der Stecker des Telefon-Anschlusskabels beim Drosseln abgerissen sein. In beiden Fällen aber heißt das: Dem Anschlusskabel muss schließlich der Stecker gefehlt haben.

Das vollständige Strafurteil – einige Namen sind ausgeschnitten – kann als PDF-Datei (readable, man kann also nach Wörtern suchen) sowohl eingesehen als auch gespeichert werden:

strafurteil-mordfall-nadine-ostrowski

Mordprozess Nadine Ostrowski: Prof. Dr. med. Johannes Hebebrand und Nötigung eines Angeklagten / z.K. Fachschaft Medizin Essen,Prof.Dr.med. Jens Wiltfang,Prof.Dr.med. Norbert Scherbaum,Prof. Dr. med. Cornelius Wurthmann,Prof. Dr. med. Martin Schäfer

Kurzlink zu diesem Artikel: http://wp.me/p2KgFx-R

Ursprünglich stand das Folgende in einem Artikel der WAZ-Gruppe, zunächst als Ausschnitte:

Hier die alten Screenshots der Webseite, die es belegen, alle Bilder können durch Anklicken aufgerufen und dann vergrößert werden:

Doch nachdem im Internet Strafanzeige gegen Prof. Dr. med. Johannes Hebebrand wegen Nötigung eines Angeklagten angekündigt war, schaffte er es wohl, die WAZ-Gruppe zur nachträglichen Kürzung des Artikels zu bewegen, der nun so aussieht (auch hier können die Bilder durch Anklicken aufgerufen und vergrößert werden):

Mordprozess Nadine Ostrowski: Richter Dr. Frank Schreiber, OLG Hamm, Richter Marcus Teich, Richter Dr. Christian Voigt, Schöffin Margarete Dodt, Schöffe Kristof Schumann, Landgericht Hagen, zur Eindordnung eines wichtigen Indizes / z.K. Richter Bernhard Oertel, Ida Haltaufderheide

Kurzlink dieses Artikels: http://wp.me/p2KgFx-B

Ausschnitte aus dem Strafurteil im Mordfall Nadine Ostrowski:

Auf Seite 21:

Auf Seite 30:

Auf Seite 37:

Das vollständige Strafurteil – einige Namen sind ausgeschnitten – kann als PDF-Datei (readable, man kann also nach Wörtern suchen) sowohl eingesehen als auch gespeichert werden:

strafurteil-mordfall-nadine-ostrowski

Mordprozess Nadine Ostrowski: Roland Müller über Aussagen des LKA-Experten Thomas Minzenbach / z.K. Richter Bernhard Oertel, Ida Haltaufderheide

Kurzlink dieses Artikels: http://wp.me/p2KgFx-t

Ausschnitt aus Presseartikel:

Bilder vom Presseartikel insgesamt, jedes Bild lässt sich durch Anklicken aufrufen und dann vergrößern:

Mordprozess Nadine Ostrowski: Helmut Ullrich über Aussagen des LKA-Experten Thomas Minzenbach / z.K. Richter Bernhard Oertel, Ida Haltaufderheide

Kurzlink dieses Artikels: http://wp.me/p2KgFx-q

Ausschnitt aus Presseartikel:

Bilder vom Presseartikel insgesamt, jedes Bild lässt sich durch Anklicken aufrufen und dann vergrößern: