An:
OSTA a.D. Gabriele Wolff, Prof. Henning Ernst Müller, Strafrecht, Universität Regensburg, Heribert Prantl, Prof. Peter Betz, Rechtsmedizin, Universität Erlangen
Ladies and Gentlemen!
Es freut mich, dass der Fall Gustl Mollath Menschen aufrafft, die harte Staatskritik gestern vermutlich noch als eine Mischung aus Verschwörungsspinnerei und pseudopolitischer Hetze von ewigen Nörglern betrachtet haben.
Der Fall Mollath ist kein Einzelfall, wie allmählich immer größeren Kreisen klar wird, sondern ein vielmehr typischer Fall von Justiz- und Psychiatriemissbrauch zur Kaltstellung von Kritikern. Im Grunde „Schutzhaft“ unter dem falschen Etikett von Rechtsstaatlichkeit und Medizin.
Ich möchte Sie auf einen noch wesentlich schlimmeren Fall hinweisen, in dem es offensichtlich um staatlichen Experimantalmord inklusive absichtlicher Falschverurteilung eines Unschuldigen zur Verdeckung der wahren Tathintergründe geht – also um die praktische Umsetzung dessen, wofür der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble im Jahre 2007 Gesetze wollte: Morden und Verhaften durch den Staat, ohne dass es der Begehung einer Straftat auf Seiten des Opfers bedarf.
Der verurteilte Philip Jaworowski, dem man ein durch und durch verlogenes Geständnis (auch nach Ansicht des Gerichts!) abzwingen konnte, kann definitiv nicht der Mörder im Mordfall Nadine Ostrowski sein, weil man erstens trotz heftigen Metzelmordes keinerlei Spuren von ihm am Tatort fand, zweitens weil – auch nach Ansicht von Prof. Peter Betz, das Mordopfer ein Verletzungsbild bot, das eindeutig darauf hinweist, dass es bereits zum Zeitpunkt der Zufügung von Schlagverletzungen bewegungsunfähig gewesen sein muss, siehe dazu:
Wenn Sie die Ausführungen unter dem LINK oben lesen, die Belege sind beigefügt und können in zwei PDF-Dateien heruntergeladen werden, dann werden Sie mir bereits an dem Punkt zustimmen.
Doch das ist nicht der einzige Punkt, der einen Täter Philip Jaworowski unmöglich macht: Er soll nur eine einzige Spur am Tatort hinterlassen haben, an einem Lichtschalter, den zu betätigen er nicht einmal Anlass gehabt hätte (vor seinem angeblichen Erscheinen sollen die selben Lichter gebrannt haben wie nach seinem angeblichen Fortgang).
Ich habe Experten mehrerer Landeskriminalämter danach befragt, ob das möglich sei – wobei ich es für sinnvoll hielt, ihnen eine Legende vorzuspiegeln, anstatt ihnen zu sagen, dass es um einen echten Mord gehe, bei dem Polizei zu Gunsten der wahren Mörder falsch ermittelt habe.
Lesen Sie selbst, und Sie werden auch in diesem Falle erkennen, dass meine Recherchen gründlich sind und ich mir meines Urteils sicher sein kann.
Liebe Grüße
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS
Telefonate und Aussagen (sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ich mit Leuten aus PR-Abteilung sprach, waren es Leute aus den Fachabteilungen der Spurensicherung)
:
LKA-Kontakt 01: 20.11. 2012, Telefonat mit LKA Düsseldorf, gegen 12.43 Uhr. Telefonat mit Pressesprecherin Michaela Heyer. Sie versicherte mir, wenn ich ihr die konkrete Situation per Email schilderte, dann werde sie persönlich einen Experten des LKA-NRW damit konfrontieren und mir seine Antwort per Email mitteilen. Das ihr von mir geschilderte Szenario inkl. Legende sah so aus:
„Von: Marcel Steinhoff [mailto:m-steinhoff-73@hotmail.de]
Gesendet: Dienstag, 20. November 2012 13:20
An: F LKA Pressestelle
Betreff: an Frau Heyer, betreffend Mikrospuren bei Mord
Sehr geehrte Frau Heyer!
Vielen Dank für das freundliche Telefonat und Ihr Angebot, mir bei der Klärung meiner Frage behilflich zu sein. Der Krimi soll einen Fall darstellen, in dem die Spurensucher mit ihrem Latein am Ende sind, in dem die Polizei zunächst in völlig falsche Richtungen denkt, mangels jeglicher Anhaltspunkte, wobei letztlich ein Zufall und die Arbeit von Polizeipsychologen auf die Fährte zum Täter führen.
Der Mord soll so aussehen: Täter wird vom Opfer in dessen Wohnung eingelassen. Er schlägt das Opfer mehrfach mit einem Knüppel auf den Kopf, aber ohne, dass das Opfer bewusstlos wird. Dann zieht er ein dünnes Seil aus der Tasche und erdrosselt das Opfer von hinten. Aus Wut zersticht er anschließend noch das Gesicht des Opfers, dann packt er die Mordwerkzeuge zusammen und verlässt den Tatort. Der Täter soll keine Spuren vermeidenden Maßnahmen getroffen haben, also keinen Spuren-Schutzanzug, keine Handschuhe o.ä. Er soll einfach in Jeanshose und T-Shirt am Tatort erschienen sein und einfach eine Menge Glück gehabt haben, dass er keinerlei Mikrospuren hinterließ. In Anbetracht des Gemetzels denkt die Polizei zunächst, ihre Spurensucher müssten ein leichtes Spiel haben, nachdem diese jedoch trotz aller Mühen mit leeren Händen dastehen, nimmt die Polizei zunächst völlig falsch an, dass der Mörder ein bestens vorbereiteter Profi sein müsse.
Meine Frage: Wäre es denkbar, dass ein Täter unter den beschriebenen Umständen so viel Glück haben kann, keinerlei Mikrospuren zu hinterlassen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine kompetente Antwort.
MfG
Marcel Steinhoff“
(Das war die Legende, die auch allen anderen „auftischte“)
Die Antwort der Kriminalkommissarin Michaela Heyer sah so aus:
„Sehr geehrter Herr Steinhoff,
wie bereits gesagt: In Ihrem fiktiven Fall wäre es unwahrscheinlich, dass er keinerlei Spuren hinterlässt. Aber auch nicht völlig ausgeschlossen, falls er tatsächlich keinen Körperkontakt zum Opfer und zu Einrichtungsgegenständen, Wänden, u.a. hatte. Auch nicht auszuschließen ist, dass er zwar Spuren hinterlassen hat, sie aber vernichtet, bzw. nicht gefunden und gesichert wurden.
Mit freundlichen Grüßen,
Michaela Heyer
Kriminalhauptkommissarin“
LKA-Kontakt 02: 20.11. 2012 Auch das LKA-Hessen ließ mich nur bis zum Pressesprecher, Siegfried Wilhelm, auch er wollte eine Email, bekam den selben Text wie zuvor Michaela Heyer. Seine Antwort sah so aus:
„Sehr geehrter Herr Steinhoff,
Ihre Anfrage wurde an mich weiter geleitet.
Die Antwort auf Ihre Frage lautet simpel: Nein!!!
Bei der von Ihnen beschriebenen Tathandlung ist es meiner Meinung nach unmöglich keinerlei Spuren zu hinterlassen.
Neben Finger- und Schuhabdrücken lassen sich am Tatort mit hoher Wahrscheinlichkeit Hautschuppen, Haare und Sekretspuren (Speichel) finden.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Wilhelm“
Möglicherweise deshalb, weil sein Emailverkehr mit mir sehr bald im Internet nachzulesen war, bekam ich dann noch eine weitere Antwort von einem Dr. H. Schneider vom LKA-Hessen,
der darauf hinwies, dass es seiner Meinung nach zwar unmöglich sei, in dem beschriebenen Szenario keine Mikrospuren zu hinterlassen, dass solche Spuren aber möglicherweise schwer zu finden seien, weil womöglich umgeben von einer Vielzahl anderer Mikrospuren, des Opfers und anderer Tatortberechtigter. Zudem würde das Opfer nach meiner Darstellung doch stark bluten, und gerade das sei sehr ungünstig für Biospuren. Auf meine Erwiderung, die blutenden Wunden befänden sich an der Frontseite des Opfers, das in Hocklage auf dem Boden gefunden worden sei, so dass die Rückfront des Opfers kaum durch Blut beeinträchtigt sein könne, und textile Spuren würden sich doch sicher auch finden lassen, oder ob er das anders sähe, erhielt ich keine Antwort mehr.
LKA-Kontakt 03: 20.11. 2012 bis kurz vor 14.00 mit Dezernatsleiter der Spurentechnik Herrn Fritsche, LKA Thüringen, 0361 – 341 1142.
Herr Fritsche sagte: „Mit normaler Kleidung geht beim Drosseln von hinten gar nix ohne Miktrospuren. Da müssen Sie sich etwas anderes einfallen lassen.“
LKA-Kontakt 04: 20.11. 2012, kurz vor 14.50 Uhr, LKA Hamburg, Telefonat mit Pressesprecher Streiber. Er ging davon aus, dass ein Drosseln von hinten in normaler Kleidung praktisch unmöglich sei, ohne Mikrospuren zu erzeugen. Auf direkte Frage meinerseits: „Und wenn der Täter nur eine einzige Körperzelle hinterließe, die würden Ihre Leute finden?“, antworte Streiber: „Davon gehe ich aus.“
LKA-Kontakt 05: 20.11. 2012 ca. 15.40 Uhr mit Rainer Herrmann, LKA Niedersachsen, Abt. 5: Rainer Herrmann meinte, dass der Täter im beschriebenen Fall jedenfalls Spuren hinterlassen müsse, und außerdem gelte ganz generell: „Kein Tatort ohne Spuren!“
LKA-Kontakt 06: 20.11. 2012 erstes Telefonat mit Herrn Weck, LKA Schleswig-Holstein. Ich schilderte ihm das Selbe, wie allen anderen auch, und fragte konkret auch nach dem Drosseln von hinten in einem kleinen Gäste-WC, ca. 1 qm Grundfläche. Herr Weck sagte, er wisse zwar die Antwort, wisse aber nicht, ob er sie mir geben dürfe. Ich solle einen Tag später noch einmal anrufen, dann werde er sich erkundigt haben, ob er mir die Antwort sagen dürfe. Ich rief also am 21.11 2012 nochmals an, gegen 15.18 Uhr, und Herr Weck sagte mir, wenn es beim Drosseln von hinten zum Körperkontakt komme, dann sei es ausgeschlossen, dass keine Mikrospuren entstünden.